Allgmeine Geschäftsbedingungen

Eigentumsrechte

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises und aller bestehenden oder zukünftig entstehenden Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller unser Eigentum (Vorbehaltsware). Der Besteller ist berechtigt, die Vorbehaltsware im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes zu veräußern, solange er seinen Vertragspflichten uns gegenüber nachkommt. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist ihm nicht gestattet; jeden Eingriff Dritter in unsere Eigentumsrechte hat er uns unverzüglich mitzuteilen. Erfüllt der Besteller seine Vertragspflichten uns gegenüber nicht, sind wir im Übrigen befugt, die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen; der Besteller hat insoweit kein Recht zum Besitz.

Auskünfte; Beratung; Haftung
Alle mündlichen und schriftlichen Angaben über Eignung und Anwendungsmöglichkeiten unserer Ware erfolgen nach bestem Wissen.  Sie stellen jedoch nur Erfahrungswerte dar, die regelmäßig nicht als zugesichert gelten, sie begründen keine Ansprüche gegen uns. Der Besteller wird insbesondere nicht davon befreit, sich selbst durch eigene Prüfung von der Eignung der Ware für den von ihm vorgesehenen Verwendungszweck zu überzeugen.
 
Mängelansprüche
Mängelansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen, wenn der Mangel dadurch entstanden ist, dass die gelieferte Ware unsachgemäß befördert, gelagert, behandelt oder verarbeitet wurde. Mängelansprüche bestehen ferner nicht bei natürlicher Abnutzung oder bei natürlichem Verschleiß. Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, hat der Besteller nach unserer Wahl Anspruch auf Beseitigung des Mangels oder auf Lieferung einer mangelfreien Sache (Nacherfüllung). Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung nach Rücksprache zu verlangen. Weitere Ansprüche auf Schadensersatz sind ausgeschlossen.

Anfertigung von Repro-, Klischee- und Werkzeugunterlagen
hier gilt zusätzlich folgendes:
a) Die hergestellten Werkzeuge und Unterlagen verbleiben in unserem Besitz und Eigentum, auch wenn sie anteilig vom Besteller bezahlt werden.
b) Vom Käufer genehmigte Abzüge bzw. Anstanzungen sind für die Ausführung allein maßgebend.
c) Geringfügige Farbabweichungen und branchenübliche Maßtoleranzen bleiben vorbehalten, soweit sie nicht spezifiziert schriftlich vereinbart wurden.
d) Der Verkäufer trägt die Verantwortung dafür, dass ihm die rechtliche Befugnis zur Vervielfältigung der Ausführung zusteht.

Erfüllungsort
für die Lieferung und Zahlung ist Wehrheim.
Gerichtsstand ist für beide Teile stets Bad Homburg.

Abweichungen von vorstehenden Bedingungen, sowie vom Besteller vorgeschriebene Verkaufsbedingungen bedürfen zu Ihrer Gültigkeit unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.

Beratung vereinbaren?
Tel. +49 (6081) 9214-0
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