Allgmeine Geschäftsbedingungen
Geltung
Dem Verkauf unserer Waren und unseren sonstigen Leistungen liegen ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Geschäfts- und Verkaufsbedingungen zugrunde. Abweichende Einkaufsbedingungen des Bestellers wird hiermit widersprochen. Spätestens mit Abnahme unserer Ware oder sonstigen Leistungen gelten die Verkaufs- bedingungen durch den Besteller, selbst im Fall seines vorangegangenen Widerspruchs, als vorbehaltlos angenommen. Abweichungen von unseren Geschäfts- bedingungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung für jeden einzelnen Vertrag.
Angebot
Unsere Angebote erfolgen freibleibend. Muster und Proben sind unverbindlich.
Preise
Soweit nicht anders vereinbart, gelten die am Tag der Lieferung oder Leistungen gültigen Preise, zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei Preis- vereinbarungen mit einer Gültigkeitsdauer von mehr als 3 Monaten sind wir berechtigt, bei nachweislich stark veränderten Kosten eine entsprechende Anpassung vorzunehmen. Anders lautende Regelungen müssen schriftlich bestätigt werden.
Versicherung
erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Bestellers und auf dessen Rechnung.
Frachtkosten
Soweit nicht anderes vereinbart ist gilt für Lieferungen innerhalb Deutschlands: bis zu einem Auftragswert von 300,- EUR Warenwert ab Werk, ab einem Auftragswert von 300,- € frei Haus. Mehrkosten aufgrund einer vom Besteller gewünschten besonderen Versandart (z.B. Expressgut, Luftfracht) gehen zu dessen Lasten. Bei Lieferung an Versandadressen außerhalb Deutschlands erfolgt die Lieferung „ab Werk“. Die Versandkosten werden in Abstimmung mit dem Besteller ermittelt und berechnet.
Lieferung
Die von uns genannten Liefertermine bezeichnen das voraussichtliche Lieferdatum, um dessen Einhaltung wir bemüht sein werden. Vereinbarte Liefertermine gelten nur unter der Voraussetzung rechtzeitiger Klarstellung aller Einzelheiten des Auftrags und rechtzeitiger Erfüllung aller Verpflichtungen des Bestellers. Bei schuldhafter Nichteinhaltung eines ausdrücklich schriftlich vereinbarten Liefertermins wird der Besteller uns schriftlich eine angemessene Nachfrist setzen. Wird diese Nachfrist durch unser Verschulden nicht eingehalten, so hat der Besteller das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche des Bestellers aufgrund des Lieferverzugs können nicht geltend gemacht werden. Von uns nicht zu vertretende Umstände oder Ereignisse, welche die Lieferung verzögern, unmöglich machen oder unzumutbar erschweren, z.B. Krieg, Eingriffe von hoher Hand, Naturgewalten, Unfälle, Verkehrs- und Betriebsstörungen, Rohstoff – oder Energiemangel, Streik oder Aussperrung, befreien uns, auch wenn sie bei unseren Vorlieferanten eintreten, für die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit von der Lieferverpflichtung. Wird die Behinderung voraussichtlich nicht in angemessener Zeit beendet sein, sind wir berechtigt, ohne eine Verpflichtung zur Nachlieferung vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Kommt der Besteller in Annahmeverzug so ist er verpflichtet eine angemessene Nachfrist mit unserem Unternehmen auszuhandeln. Eine Abnahmeverpflichtung der bestellten Waren des Bestellers besteht in jedem Falle. Eine Mehr- oder Minderlieferung von 10% behalten wir uns vor.
Zahlungsbedingungen
Soweit nichts anderes vereinbart ist erfolgt die Lieferung gegen Rechnung. Diese ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum mit 2% Skonto oder innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug zahlbar. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Zahlungseingang auf unserm Konto ausschlaggebend. Bei Neukunden sowie Kunden mit dem Geschäftsitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland behalten wir uns das Recht vor, Vorkasse zu verlangen. Befindet sich der Besteller in Zahlungsverzug oder entstehen begründete Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit, sind wir befugt, alle Forderungen gegen ihn sofort fällig zu stellen und/oder Sicherheitsleistungen auch schon vor Belieferung zu verlangen, noch ausstehende Lieferungen auf diesen sowie andere Verträge ganz oder teilweise zurück zuhalten oder aber nach erfolglosem Ablauf einer von uns gesetzten angemessenen Nachfrist von den bestehenden Verträgen zurückzutreten.
Eigentumsrechte
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises und aller bestehenden oder zukünftig entstehenden Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller unser Eigentum (Vorbehaltsware). Der Besteller ist berechtigt, die Vorbehaltsware im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes zu veräußern, solange er seinen Vertragspflichten uns gegenüber nachkommt. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist ihm nicht gestattet; jeden Eingriff Dritter in unsere Eigentumsrechte hat er uns unverzüglich mitzuteilen. Erfüllt der Besteller seine Vertragspflichten uns gegenüber nicht, sind wir im Übrigen befugt, die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen; der Besteller hat insoweit kein Recht zum Besitz.
Auskünfte; Beratung; Haftung
Alle mündlichen und schriftlichen Angaben über Eignung und Anwendungsmöglichkeiten unserer Ware erfolgen nach bestem Wissen. Sie stellen jedoch nur Erfahrungswerte dar, die regelmäßig nicht als zugesichert gelten, sie begründen keine Ansprüche gegen uns. Der Besteller wird insbesondere nicht davon befreit, sich selbst durch eigene Prüfung von der Eignung der Ware für den von ihm vorgesehenen Verwendungszweck zu überzeugen.
Mängelansprüche
Mängelansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen, wenn der Mangel dadurch entstanden ist, dass die gelieferte Ware unsachgemäß befördert, gelagert, behandelt oder verarbeitet wurde. Mängelansprüche bestehen ferner nicht bei natürlicher Abnutzung oder bei natürlichem Verschleiß. Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, hat der Besteller nach unserer Wahl Anspruch auf Beseitigung des Mangels oder auf Lieferung einer mangelfreien Sache (Nacherfüllung). Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung nach Rücksprache zu verlangen. Weitere Ansprüche auf Schadensersatz sind ausgeschlossen.
Anfertigung von Repro-, Klischee- und Werkzeugunterlagen
hier gilt zusätzlich folgendes:
a) Die hergestellten Werkzeuge und Unterlagen verbleiben in unserem Besitz und Eigentum, auch wenn sie anteilig vom Besteller bezahlt werden.
b) Vom Käufer genehmigte Abzüge bzw. Anstanzungen sind für die Ausführung allein maßgebend.
c) Geringfügige Farbabweichungen und branchenübliche Maßtoleranzen bleiben vorbehalten, soweit sie nicht spezifiziert schriftlich vereinbart wurden.
d) Der Verkäufer trägt die Verantwortung dafür, dass ihm die rechtliche Befugnis zur Vervielfältigung der Ausführung zusteht.
Erfüllungsort
für die Lieferung und Zahlung ist Wehrheim.
Gerichtsstand ist für beide Teile stets Bad Homburg.
Abweichungen von vorstehenden Bedingungen, sowie vom Besteller vorgeschriebene Verkaufsbedingungen bedürfen zu Ihrer Gültigkeit unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.